Qualität in der Schule
Die Auseinandersetzung mit Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung hat in der Südtiroler Schulwelt bereits in den 1990er Jahren begonnen. Durch eine Vielzahl von Initiativen und Projekten wurde der Aufbau einer Reflexions- und Evaluationskultur an den Schulen systematisch gefördert. Weiter verstärkt wurde die Bedeutsamkeit des kontinuierlichen Bemühens um die Verbesserung der Qualität durch die Autonomie der Schulen im Jahr 2000. Mit den neuen Zuständigkeiten und Möglichkeiten zur Gestaltung des Bildungsangebotes wurde die Verpflichtung zur kontinuierlichen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität von Unterricht und Schule verknüpft.
Zentrale Instrumente des Qualitätsentwicklungsprozesses im Schulbereich sind die interne und die externe Evaluation.
Die Zuständigkeit für das schulinterne Qualitätsmanagement liegt bei den autonomen Schuldirektionen. Die Bildungsdirektion unterstützt sie in diesem Arbeitsbereich durch Beratung und Begleitung.
Die Zuständigkeit für die externe Evaluation der Schulen liegt bei der Landesevaluationsstelle für das deutschsprachige Bildungssystem. Bereits im Jahr 2004 wurde die externe Evaluation der Schulen in Südtirol gesetzlich verankert und in einer ersten Phase bis 2011 umgesetzt. Im Landesgesetz Nr. 11 aus dem Jahr 2010 wurde die Evaluation der Kindergärten und Schulen des Landes neu geregelt. Diese Neuordnung fand mit dem Dekret des Landeshauptmanns Nr. 39 vom 5. 11. 2012 Umsetzung.
Qualitätsrahmen für die Schule in Südtirol
Mit der neuen gesetzlichen Verankerung der externen Evaluation im Jahr 2012 haben die drei Landesevaluationsstellen den Auftrag zur Erarbeitung eines verbindlichen Qualitätsrahmens für die Schulen erhalten. Der aktuell gültige Qualitätsrahmen wurde im Jahr 2014 gesetzlich verankert und gliedert sich in 7 Bereiche und 24 Teilbereiche.
Der gemeinsame Qualitätsrahmen fördert die Entwicklung eines transparenten, chanchengerechten und inklusiven Bildungssystems. Er beschreibt in systematischer Weise die Merkmale und Kriterien guter Schulen und dient als Bezugspunkt für die Verbesserung der Qualität des Schulsystems im Lande. Er baut auf den Komponenten des ersten Qualitätsrahmens für die deutsche Schule in Südtirol (2004 - 2011), den Qualitätsbereichen von IQES (externer Link) (Instrumente für die Qualitätsentwicklung und Selbstevaluation an Schulen) und den vier Bereichen der Schulqualität des INVALSI (externer Link) (Istituto nazionale per la valutazione del sistema educativo di istruzione e formazione) auf.
Der Referenzrahmen beschreibt in den zwei Bereichen Inputqualitäten und Prozessqualitäten jene Felder des schulischen Handelns, die maßgeblich das Gelingen von Schule, von Lernen und Lehren und kollegialem Miteinander prägen. Die Wirkungsqualitäten beschreiben die Lernergebnisse der Schülerinnen und Schüler, gemessen an ihrem Bildungserfolg, an den erworbenen Fachkompetenzen sowie an der Persönlichkeitsbildung.
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1599 vom 23.12.2014 - Verbindlicher Qualitätsrahmen für die deutschsprachigen, italienischsprachigen und ladinischen Schulen
- Anlage 1 - Verbindlicher Qualitätsrahmen für die Schule - Bereiche und Teilbereiche
Die weitere Ausdifferenzierung des Qualitätsrahmens auf der Ebene der Indikatoren erfolgte für die drei Segmente des Bildungssystems separat. Damit soll eine bessere Abstimmung auf die kulturellen und sprachlichen Besonderheiten und Erfordernisse in der drei Schulsystemen erreicht werden.
Qualitätskonzept im Dreijahresplan des Bildungsangebotes der Schulen
Im Jahr 2000 wurden Schulen in Italien und Südtirol per Gesetz zu autonomen Institutionen. Damit wurde ihnen ein hoher Grad an Freiheit in der Gestaltung ihres Bildungsangebotes eingeräumt, gleichzeitig aber auch die Verpflichtung zur internen Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sowie zur Rechenschaftslegung gegenüber dem Gesetzgeber auferlegt.
In der Durchführungsverordnung für die externe Evaluation ist festgelegt, dass Schulen ein mehrjähriges Konzept der Qualitätsentwicklung erarbeiten müssen, das sich am Qualitätsrahmen orientiert.
Bestärkt wurde diese Verpflichtung im Jahr 2015 durch das Staatsgesetz „La buona scuola“, das als zentrales schulisches Planungsinstrument einen Dreijahresplan des Bildungsangebots vorsieht. Diese staatliche Bestimmung wurde in der Autonomen Provinz Bozen durch das Landesgesetz Nr. 14/2016 übernommen.
- Beschluss der Landesregierung Nr. 39/2012 - Durchführungsvorordnung über die Evaluation des Bildungssystems des Landes
- Landesgesetz Nr. 14/2016 - Änderungen zu Landesgesetzen im Bereich Bildung
Um die Schulen bei der Entwicklung der Dreijahrespläne zu unterstützen, hat das Schulamt mit Rundschreiben Nr. 24/2016 „Hinweise zur Gliederung des Dreijahresplans des Bildungsangebots“ gegeben.
- Hinweise zur Gliederung des Dreijahresplans des Bildungsangebots - Rundschreiben Nr. 24/2016
- Anlage zum Rundschreiben Nr. 24/2016
Um die autonomen Schulen in der Entwicklung von Qualitätskonzepten und deren Verankerung in den Dreijahresplänen des Bildungsangebots zu unterstützen, hat die Landesevaluationsstelle entsprechende Richtlinien zur Verfügung gestellt (Mitteilung des Schulamtsleiters vom 20.09.2016). Empfohlen wird, im langfristig gültigen Teil des Dreijahresplans (Teil A) die Grundsätze für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an der Schule zu definieren. Im dreijährig ausgerichteten Teil des Plans (Teil B) werden Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Zusammenhang mit den Entwicklungsschwerpunkten der Schule festgelegt. Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen wird für jedes Schuljahr im Teil C des Dreijahresplans konkretisiert.