[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Lehrlingsausbildung

Berufliche Ausbildung während der praktischen Arbeit in einem Betrieb

In Südtirol gibt es 3 verschiedene Arten von Lehrvertrag:

  • Lehre mit Berufsschule,
  • Berufsspezialisierende Lehre,
  • Duale Hochschulausbildung.

Alle haben ein gemeinsames Ziel: die berufliche Ausbildung und das Lernen erfolgt vorwiegend während der praktischen Arbeit im Betrieb.

Lehre mit Berufsschule

Die Lehre mit Berufsschule ist eine praxisorientierte Ausbildung für 15- bis 25-Jährige, mit der du einen Berufstitel erwerben kannst. Sie dauert je nach Beruf drei oder vier Jahre. Das Lernen ist dual organisiert und findet sowohl im Lehrbetrieb als auch in der Berufsschule statt. Jede Lehre schließt mit der Lehrabschlussprüfung ab. 

Alle Berufe, die du im Rahmen einer Lehre erlernen kannst

Hier findest du die Liste der Lehrberufe mit den genauen Bezeichnungen, wie sie auch in Lehrverträgen angeführt werden. Bei allen Berufen sind auch die Verordnungen und Bestimmungen angeführt.

Lehrbetrieb werden

Lehrbetriebe müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und können Förderungen in Anspruch nehmen. Informationen zu arbeitsrechtlichen Grundlagen und zu deren Entlohnung sind im AFI-Lehrlingskalender zusammengefasst. Außerdem können Lehrlinge und Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen  über den Dienst des Arbeitsmarktservice ePer  die Arbeitsperioden und Pflichtmeldungen online abfragen.

In der Folge finden Sie alle Dienste, die für Lehrbetriebe zur Verfügung stehen:

Berufsbildende Schulen

Als Lehrling bist du verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Die Unterrichtszeit gilt als Arbeitszeit. Die Schulstandorte sind bei den jeweiligen Lehrberufen angeführt. 

Hier finden Sie unsere Dienste zu diesem Thema:

Lehrabschlussprüfung

Durch die Lehrabschlussprüfung qualifiziert sich ein Lehrling als Fachkraft im erlernten Beruf und erwirbt nach drei Jahren ein Berufsbefähigungszeugnis und nach vier Jahren ein Berufsbildungsdiplom. Bei Lehrberufen im Handwerk ist es der „Gesellenbrief“.  

Hier finden Sie unsere Dienste dazu:

Gleichstellung mit dem Lehrabschluss

Die Direktorin des Landesamtes für das Lehrlingswesen kann Ihren Ausbildungsabschluss mit einem Lehrabschluss gleichstellen, wenn Sie ein gleichwertiges Zertifikat für den entsprechenden Lehrberuf vorweisen können. 

Hier finden Sie unsere Dienste:

Von der Lehre zur Matura

Auch nach einer Lehre kannst du zur Matura gelangen:

Das sogenannte 5. Jahr zur Vorbereitung auf die Matura wird an den Berufsschulen des Landes als Vollzeitjahr angeboten, und zwar in unterschiedlichen Fachrichtungen.

Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsjahr ist, dass

  • du eine vierjährige Lehre (Berufsbildungsdiplom) abgeschlossen und
  • du das Zugangsverfahren erfolgreich absolviert hast.

 Informationen dazu erhältst du an den Berufsbildenden Schulen.

Finde deine Lehrstelle!

Mit der Lehre stehen dir viele verschiedene Berufsfelder offen. Es ist wichtig, dass du gut überlegst, welchen Beruf du ergreifen möchtest und dass du die richtige Lehrstelle findest.

Hier 3 Tipps zur erfolgreichen Suche:

  1. Eltern, Lehrpersonen,Verwandte, Bekannte, Freundinnen und Freunde können oft gute Tipps zu offenen Lehrstellen geben.
  2. Augen auf! In Tages- und Wochenzeitungen (z.B. WIKU), an Aushängen, in Schaufenstern und auf den Homepages von Firmen findest du Lehrstellenangebote.
  3. Wenn dich ein Betrieb interessiert, kannst du auf jeden Fall nachfragen, ob ein Lehrling gesucht wird.

Wichtige Informationen findest du auch in der Broschüre „Ich werde Lehrling.

Hier kommst du zur Lehrstellenbörse des Landes:

Auch die Arbeitsvermittlungszentren können dir nützliche Informationen geben.  Wenn du mehr Unterstützung brauchst, so erhältst du diese von den Jugendcoachs . Sie begleiten dich dabei, deinen beruflichen Weg zu beschreiten.

[Externer Link] eJobBörse

Berufsspezialisierender Lehrvertrag und duale Hochschulausbildung

Hier finden Sie unsere Dienste zu den beiden anderen Arten von Lehrvertrag:

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Ja, jedoch darf der Arbeitsbeginn erst mit Erreichen des 15. Lebensjahres erfolgen.

  • Quelle: Landesgesetz vom 4. Juli 2012, Nr.12, in geltender Fassung, Art. 5 Ordnung der Lehrlingsausbildung
  • Nummer: 1
  • Datum: 16.05.2024

Ein Lehrling wird von Amts wegen in die Berufsschule eingeschrieben, sobald der Lehrvertrag vom Arbeitgeber telematisch über das System PRONOTEL 2 übermittelt worden ist.

  • Quelle: Landesgesetz vom 4. Juli 2012, Nr. 12 Ordnung der Lehrlingsausbildung; Beschluss vom 14. Dezbember 2021, Nr. 1083 Einschreibung in die Grund-, Mittel- und Oberschulen sowie in die Schulen der Berufsbildung
  • Nummer: 2
  • Datum: 28.05.2024

Bleiben Sie auf dem Laufenden

NEWS - ABO

Erhalten Sie die neuesten Nachrichten in Ihrem Posteingang

Abonnieren