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Die Handreichung als Unterstützungsangebot

Die Handreichung zu den Rahmenrichtlinien für den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung für die Grund-, Mittel- und Oberschule in Südtirol dient als Hilfestellung bei der Ausarbeitung des Schulcurriculums und bei der Planungsarbeit zur Umsetzung der angestrebten Bildungsziele.

Sie bietet Schulen, Fachgruppen, Klassenräten und Lehrpersonen eine Orientierungshilfe für die curriculare Planung und gibt Anregungen für die Umsetzung der Bildungsziele im Unterricht.  

Sie enthält Angaben zu den acht Teilbereichen des fächerübergreifenden Lernbereichs Gesellschaftliche Bildung bzw. zu einzelnen Bildungszielen der Teilbereiche getrennt nach Grund-, Mittel- und Oberschule:

  • Persönlichkeit und Soziales  
  • Kulturbewusstsein
  • Recht und Politik
  • Wirtschaft und Finanzen  
  • Nachhaltigkeit  
  • Gesundheit  
  • Mobilität  
  • Digitalisierung
  • Die Handreichung wird fortlaufend erweitert und angepasst.

Ausgehend von den verbindlichen kompetenzorientierten Bildungszielen der Rahmenrichtlinien für den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung enthält die Handreichung in weiteren vier Abschnitten Angaben zu folgenden Aspekten:

  • Konkretisierung, Vorgehen im Unterricht
  • Materialien
  • Querverweise, Literatur, Links  
  • Zusammenarbeit mit Organisationen/Umfeld

In den Abschnitten Konkretisierung/Vorgehen im Unterricht und Materialien wird eine Auswahl an praktischen Beispielen angeführt; viele davon werden an den Schulen bereits umgesetzt, andere können als zusätzliche Anregungen oder konkrete Unterrichtshilfen verwendet werden.

Die Grundlage für die Einführung des fächerübergreifenden Lernbereiches Gesellschaftliche Bildung war das Staatsgesetz Nr. 92 vom 20. August 2019 “Introduzione dell’insegnamento scolastico dell’educazione civica”, das auch in Südtirol umgesetzt werden musste.  

Die Rahmenrichtlinien für die Schulen in Südtirol sind mit Beschlüssen der Landesregierung definiert (Nr. 81 vom 19.01.2009 für die Unterstufe, Nr. 2040 vom 13.12.2010 für die Oberschulen). Um einerseits das oben genannte Staatsgesetz zur „Educazione civica“ an die lokalen Bedürfnisse und Erfordernisse anzupassen und andererseits den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung in die Rahmenrichtlinien aufzunehmen, wurden die genannten Beschlüsse der Landesregierung, durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 244 vom 07. 04. 2020  abgeändert.

Rechtliche Grundlagen als Download:

Staatsgesetz Nr. 92 vom 20.08.2019 „Introduzione dell’insegnamento scolastico dell’educazione civica“

Rundschreiben 40_2020

Beschluss der Landesregierung Nr. 244 vom 07.04.2020 „Gesellschaftliche Bildung - Änderung der Rahmenrichtlinien"

Rundschreiben 41_2020

Beschluss der Landesregierung Nr. 620 vom 25.08.2020 „Änderung Bewertungsbeschluss Nr. 1020_Oberschule"

Beschluss der Landesregierung Nr. 621 vom 25.08.2020 „Änderung Bewertungsbeschluss Nr. 1168_Unterstufe"

Mitteilung vom 11.09.2020 „Handreichung und Informationsveranstaltungen"

Mitteilung vom 24.02.2021

Mitteilung vom 30.09.2021 „Aktualisierte Rahmenrichtlinien für die Gymnasien und Fachoberschulen"

Zuständigkeiten  

Auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien für den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung erarbeitet das Lehrerkollegium das diesbezügliche Schulcurriculum für die jeweilige Schule. Im Schulcurriculum wird für jede Klassenstufe festgelegt, welche kompetenzorientierten Bildungsziele in der jeweiligen Klassenstufe angestrebt werden, an welchen Themen / Inhalten gearbeitet wird, in welchen Unterrichtstätigkeiten bzw. Unterrichtsfächern die vorgeschriebenen Jahresstunden vorgesehen sind.

Für jede Klasse wird von der Schulführungskraft eine Lehrperson des Klassenrates damit beauftragt, den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung zu koordinieren. Es wird empfohlen, auf Schulebene eine Lehrperson als Koordinator*in (laut Landeskollektivvertrag) für den fächerübergreifenden Lernbereich Gesellschaftliche Bildung zu ernennen.  

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