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Gesetzliche Vorgaben zu Bildungsmonitoring und Evaluation im Bildungsbereich
Auf dieser Seite sind die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung, das Bildungsmonitoring sowie die interne und externe Evaluation im Bildungsbereich für den Download verfügbar.
Bestimmungen des Staates
Bestimmungen des Landes Südtirol
- Landesgesetz Nr. 12/2000: Autonomie der Schulen
- Landesgesetz Nr. 5/2008: Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe
- Landesgesetz Nr. 11/2010: Die Oberstufe des Bildungssystems des Landes Südtirol
- Dekret des Landeshauptmanns Nr. 39/2012 Durchführungsverordnung über die Evaluation des Bildungssystems des Landes
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1599/2014 Verbindlicher Qualitätsrahmen für die Schulen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 63/2022 Lernstandserhebungen an den deutschsprachigen und ladinischen Schulen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 206/2022 Verbindlicher Qualitätsrahmen für die Kindergärten und Qualitätsstandards für die Evaluationsstellen
Kontakte
Parteienverkehr Abteilung Bildungsverwaltung:
Montag - Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 14:30 - 16:15 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr