Rückmeldung zum schulinternen Qualitätsmanagement
Die Rückmeldung zum schulinternen Qualitätsmanagement ist das zweite externe Evaluationsverfahren, das die Landesevaluationsstelle in Zusammenarbeit mit den Schulen umsetzt.
Drei Jahre nach dem Schulbesuch erhält die Schule eine Rückmeldung zur schulintern verankerten und gelebten Kultur der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung.
Zentrale Elemente des Verfahrens sind
- eine Dokumentenanalyse,
- eine Befragung des Lehrerkollegiums und
- eine Rückmeldung an die Schulleitung.
Ablauf der Rückmeldung zum schulinternen Qualitätsmanagement
Dokumentenanalyse
Die Dokumentenanalyse dient der Einschätzung der schulintern verankerten Prozesse des Qualitätsmanagements und der internen Evaluation. Zudem werden weitere Schwerpunkte erfasst, die auf gesetzlichen Vorgaben oder auf Schwerpunkten der Bildungsdirektion beruhen. Die fokussierten Schwerpunkte können folglich im Lauf der Zeit variieren. Die angewandten Kriterien zur Einschätzung des Qualitätsmanagements sind im Leitfaden für die interne Evaluation zusammengefasst.
Leitfaden für die interne Evaluation
Vorlage für die Erfassung der internen Evaluation
Vorlage zur Erfassung der Schulergebnisse bei den Lernstandserhebungen
Anleitung zur Erfassung der Schulergebnisse bei den INVALSI-Lernstandserhebungen
Online-Befragung
Durch die Online-Befragung der Lehrpersonen, Integrationslehrpersonen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration, Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen wird erhoben, wie das Qualitätsmanagement und die Evaluationskultur an der Schuldirektion eingeschätzt und erlebt werden.
Fragebogen für die pädagogischen Fachkräfte
Rückmeldegespräch
Die Ergebnisse der Dokumentenanalyse und der Online-Befragung werden in einem Gespräch mit der Schulleitung, bevorzugt mit der erweiterten Schulleitung, an die Schulgemeinschaft zurückgemeldet.
Rückmeldebericht
Die Schule erhält einen Rückmeldebericht, der die Ergebnisse der Analyse des Qualitätsmanagements und eine Dokumentation des Rückmeldegesprächs enthält. Der Bericht wird der zuständigen Landesdirektion und der Bildungsdirektion übermittelt.