Gleichgestellte Privatkindergärten
Für die im Sinne des Landesgesetzes Nr. 5/2008, in geltender Fassung, gleichgestellten Privatkindergärten regelt der Beschluss der Landesregierung Nr. 754/2020 die Gewährung von Beiträgen für Personal-, Führungs- und Betriebskosten.
Aus organisatorischen und technischen Gründen werden ausschließlich Anträge, die auf folgenden Formblättern für die Gesuchstellung und für die Abrechnung der genehmigten Beiträge abgefasst worden sind, angenommen und bearbeitet.
Ansuchen um Beiträge für gleichgestellte Privatkindergärten
Gesuche und Hinweise
Die Beitragsgesuche sind digital zu unterzeichnen und jährlich bis spätestens 31. Mai ausschließlich über die PEC Adresse der Deutschen Bildungsverwaltung bildungsverwaltung@pec.prov.bz.it zu übermitteln. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.
Formblätter:
Ansprechperson
Zuständig für die deutschsprachigen Kindergärten ist das Amt für die Finanzierung der Bildungseinrichtungen.