Landesranglisten
Für unbefristete Arbeitsverträge (Stammrolle) oder befristete Arbeitsverträge (Supplenzstellen)
Die Landesranglisten werden für die Vergabe von Stellen zum Abschluss von unbefristeten Arbeitsverträgen (Aufnahme in die Stammrolle) oder von befristeten Arbeitsverträgen (Supplenzstellen) verwendet.
Anmeldung, Voraussetzungen und Punkte
Sie werden für jeden Stellenplan der Grundschule (Klassen-, Zweitsprach- und Religionslehrpersonen) und jede Wettbewerbsklasse der Mittel- und Oberschule erstellt (Anlage 2 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1198/2016 und Nr. 240/2017).
Voraussetzung für die Eintragung in die Landesranglisten ist der Besitz der jeweils vorgesehenen Eignung oder Lehrbefähigung. Um Neueintragung bzw. Neuberechnung der Punkte in der Landesrangliste kann jedes Jahr angesucht werden.
Zurück zu Landes- und Schulranglisten (Schule staatlicher Art)
Weiterführende Informationen
Landesranglisten
Für unbefristete Arbeitsverträge (Stammrolle) oder befristete Arbeitsverträgen (Supplenzstellen)
Schulranglisten
Für Stellen mit befristetem Arbeitsvertrag (Supplenzstellen)
Sprachprüfung
Informationen zur Sprachprüfung
Ranglisten mit Auslaufcharakter
Für den Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages (Aufnahme in die Stammrolle)