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Beiträge für berufliche Weiterbildung

Finanzielle Unterstützung

Die Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung vergibt Beiträge für berufliche Weiterbildung an:  

  • beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Personen mit Arbeitslosenstatus, die sofort bereit sind, ein angemessenes Arbeitsangebot anzunehmen
  • Körperschaften ohne Gewinnabsicht für betriebinterne Weiterbildungmaßnahmen
  • Weiterbildungsanbietern, die Kurse mit fach- und berufsbezogenen Inhalten durchführen. 

Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen erfolgt über die Abteilung Wirtschaft.

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