Beiträge für berufliche Weiterbildung
Finanzielle Unterstützung
Die Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung vergibt Beiträge für berufliche Weiterbildung an:
- beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Personen mit Arbeitslosenstatus, die sofort bereit sind, ein angemessenes Arbeitsangebot anzunehmen
- Körperschaften ohne Gewinnabsicht für betriebinterne Weiterbildungmaßnahmen
- Weiterbildungsanbietern, die Kurse mit fach- und berufsbezogenen Inhalten durchführen.
Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen erfolgt über die Abteilung Wirtschaft.