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Sprachprüfung

Sprachprüfung zur Verwirklichung des muttersprachlichen Unterrichts

Zur Verwirklichung des muttersprachlichen Unterrichts, sieht der Artikel 2 des Landesgesetzes vom 17.02.2000, Nr. 6, vor, dass angehende Lehrpersonen, welche die Lehrbefähigung oder das Abschlussdiplom der Oberschule in einer anderen Sprache erlangt haben als in der Unterrichtssprache der Schule, in welcher sie unterrichten wollen, eine Sprachprüfung ablegen müssen.

Die Abwicklung der Prüfung und die Inhalte sind mit Dekret der Landesschuldirektorin Nr. 20754/2024, festgelegt.

Wer muss die deutsche Sprachprüfung ablegen?

  1. Lehrpersonen, die die Lehrbefähigung nicht in deutscher Unterrichtssprache erworben haben
  2. Lehrpersonen ohne Lehrbefähigung, die sich um eine befristete Anstellung bewerben (Schulrangliste) und die Abschlussprüfung nicht an einer Oberschule mit deutscher Unterrichtssprache abgelegt haben

Wer muss eine italienische Sprachprüfung ablegen?

  1. Lehrpersonen für den Zweitsprachunterricht, die die Lehrbefähigung nicht in italienischer Unterrichtssprache erworben haben
  2. Lehrpersonen für den Zweitsprachunterricht ohne Lehrbefähigung, die sich um eine befristete Anstellung bewerben (Schulrangliste) und die Abschlussprüfung nicht an einer Oberschule mit italienischer Unterrichtssprache abgelegt haben

Weitere Hinweise und Anmeldung

Die Sprachprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zu den Inhalten zur Schulordnung und Methodik und Didaktik. Die Sprachprüfung gilt als bestanden, wenn sowohl bei der schriftlichen als auch bei der mündlichen Prüfung mindestens 6 von 10 Punkten erreicht werden.

Bei der Bewertung der schriftlichen Prüfung beurteilt die Prüfungskommission den Bezug zur Themenstellung, die Beherrschung eines breiten sprachlichen Repertoires, die durchgängige Korrektheit von Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung sowie die Fähigkeit, einen klaren, flüssigen und komplexen Aufsatz mit einer klaren logischen Struktur zu verfassen. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung beurteilt die Prüfungskommission die Fähigkeit sich zu einer Fragestellung korrekt, flüssig und effizient auszudrücken, die Fähigkeit, Meinungen und Standpunkte präzise zu formulieren, die Fähigkeit, ein spezifisches, dem Bezugskontext entsprechendes Vokabular zu verwenden sowie die Fähigkeit, komplexe Fragen und Diskurse zu verstehen.
Ausschlaggebend für den erfolgreichen Ausgang der Prüfung ist die sichere Beherrschung der deutschen bzw. italienischen Sprache als unerlässliche Bedingung für die Qualität des Unterrichts an den Schulen (Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).

Falls die Kandidatin oder der Kandidat die Sprachprüfung nicht besteht, kann diese in einer der nächsten Prüfungssessionen wiederholt werden.

Anmeldung

Die Person, welche die Sprachprüfung ablegen wollen, können sich schriftlich bei der Deutschen Bildungsdirektion, Amt für das Lehrpersonal, bis 19. Dezember 2024 anmelden. Die Sprachprüfungen finden voraussichtlich im März/April 2025 statt.

Das Amt für das Lehrpersonal teilt den angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen mindestens zehn Tage vor dem Prüfungstermin Ort, Tag und Zeit der Prüfung mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) oder gewöhnlicher elektronischer Post (PEO) mit. Zu diesem Zweck muss jede Bewerberin/jeder Bewerber im Anmeldeformular deutlich und leserlich eine gültige E-Mail- oder PEC-Adresse angeben. Diese wird vom Amt für das Lehrpersonal für die offizielle Einladung zur Prüfung und für alle direkten Kontakte verwendet. 

Weitere Informationen

Sara Dalla Riva
E-Mail: sara.dalla-riva@schule.suedtirol.it
Tel. +39 0471 41 75 79
Montag bis Freitag ganztägig 

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