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Privatschulen
Für die Gleichstellung von Privatschulen hat das Land Südtirol mit dem entsprechenden Landesgesetz eine eigene Regelung geschaffen. Außerdem sieht dieses Landesgesetz vor, dass Schulen, die nicht die Voraussetzungen für die Gleichstellung erfüllen, zwar nicht zu gleichgestellten, sehr wohl aber zu anerkannten Privatschulen werden können (siehe Beschluss).
Informationen dazu finden sich im entsprechenden Rundschreiben:
- Gesuchsvorlage Gleichstellung Privatschule
- Gesuchsvorlage Anerkennung Privatschule
- Hinweise zur Anerkennung
- Die Hinweise zur Gleichstellung werden in Kürze bereitgestellt.
Für Fragen zu Gleichstellung und Anerkennung ist Evi Chizzali im Amt für Schulverwaltung zuständig: Tel. +39 0471 41 75 53.
Informationen über finanzielle Förderungen für gleichgestellte und anerkannte Privatschulen mit deutscher Unterrichtssprache in Südtirol finden Sie auf der Seite Beiträge an gleichgestellte und anerkannte Privatschulen
Kontakte
Parteienverkehr Abteilung Bildungsverwaltung:
Montag - Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 14:30 - 16:15 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr