Einschreibung
Die Einschreibung in den Kindergarten für das Kindergartenjahr 2026/2027 findet vom 8. bis einschließlich 16. Januar 2026 ausschließlich online statt.
Eingeschrieben werden müssen alle Kinder, die zwischen dem 1. Mai 2021 und dem 30. April 2022 geboren sind.
Eingeschrieben werden können alle Kinder, die innerhalb Dezember des Jahres, in dem die Einschreibung erfolgt, das 3. Lebensjahr vollenden.
Der Zugriff auf den Online-Dienst erfolgt über den SPID-Account, die CIE (elektronischer Personalausweis) oder mit der aktivierten Bürgerkarte (blaue Gesundheitskarte).
Nähere Informationen und den Zugang über myCivis finden Sie hier.
Bei einem Wohnsitzwechsel kann ein Antrag auf Übertritt in einen anderen Kindergarten gestellt werden. Der Antrag ist in Papierform im jeweiligen Kindergartensprengel einzureichen.
Begründete nachträgliche Einschreibeanträge können nur im Rahmen der bereits zugewiesenen personellen Ressourcen und der verfügbaren Plätze angenommen werden und sind vom 20. bis einschließlich 22. August 2026 über den Online-Dienst myCivis möglich.
Informationen und wichtige Links
Weitere Informationen
- Beschluss der Landesregierung Nr. 336 vom 24.04.2026, "Höchstbeträge für die Besuchsgebühr der Landeskindergärten und des Kostenbeitrags für die Mahlzeiten der Kinder während des verpflichtenden Kindergartenjahrs - Übergangsregelung für das Kindergarten- und Schuljahr 2026/2027"
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1 vom 05.01.2026, "Höchstbeträge für die Besuchsgebühr der Landeskindergärten und des Kostenbeitrages für die Mahlzeiten der Kinder während des verpflichtenden Kindergartenjahres"
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1049 vom 05.12.2025, "Kriterien für die Errichtung von Abteilungen mit verlängerten Öffnungszeiten an den Kindergärten"
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1111 vom 03.12.2024, "Kriterien und Details zur Einführung des verpflichtenden Kindergartenjahres"
- Beschluss der Landesregierung Nr. 869 vom 10.11.2020, "Bestimmungen zur Einschreibung in den Kindergarten" (abgeändert mit Beschluss der Landesregierung Nr. 926 vom 02.11.2021)
- Beschluss der Landesregierung Nr. 1427 vom 24.09.2012, „Änderung des Beschlusses Nr. 4866/01 zu den Vorrangskriterien für die Aufnahme von Kindern in den Kindergarten - Gemeinden Brixen und Meran“
- Beschluss der Landesregierung Nr. 2756 vom 16.11.2009, „Änderung des Beschlusses vom 28. Dezember 2001, Nr. 4866, zu den Vorrangskriterien für die Aufnahme von Kindern in den Kindergarten - Gemeinde Bozen“
- Vorrangskriterien zur Aufnahme der Kinder in den Kindergarten

