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Benennung von Kindergärten und Schulen
Darunter ist die Namensgebung nach einer in der Regel verstorbenen Persönlichkeit zu verstehen. Der Name der Schule ist zu unterscheiden von ihrer Bezeichnung. So ist beispielsweise bei Mittelschule Meran Stadt „Carl Wolf“ der erste Teil die Bezeichnung (Mittelschule Meran Stadt) und der zweite Teil der Name „Carl Wolf“.
Die Bezeichnungen der Schulen sind in den Verteilungsplänen der Schulen festgelegt, für die Benennung ist der Schulrat (Grund-, Mittel- und Oberschule) oder der Direktionsrat (Kindergarten und Berufsschule) zuständig. Das genaue Verfahren der Benennung von Kindergärten und Schulen ist im Beschluss der Landesregierung vom 27.03.2006, Nr. 901 festgelegt, der hier heruntergeladen werden kann:
Kontakte
Parteienverkehr Abteilung Bildungsverwaltung:
Montag - Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 14:30 - 16:15 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr