Kontrollorgane
Zuständig für die Eintragung in das Verzeichnis der Mitglieder der Organe zur Kontrolle der Verwaltung und Buchhaltung der deutschsprachigen Grund-, Mittel- und Oberschulen ist das Amt für die Finanzierung der Bildungseinrichtungen.
- Verfahren und Kriterien für die Eintragung (Dekret der Landesschuldirektorin Nr. 1904/2024);
- Online-Ansuchen für die Eintragung;
- Verzeichnis der Mitglieder der Organe zur Kontrolle der Verwaltung und Buchhaltung der .deutschsprachigen Grund-, Mittel- und Oberschulen – aktualisiert am 5. September 2024.