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Auftrag der Landesevaluationsstelle

Das derzeit umgesetzte Design zur Evaluation des Bildungssystems des Landes wurde im Jahr 2010 gesetzlich verankert. 

Im Artikel 1 bis des Landesgesetzes Nr. 5/2008 „Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe“ wird der Auftrag für die Landesevaluationsstelle wie folgt beschrieben: 

  • Die externe Evaluation überprüft die Wirksamkeit und Effizienz der einzelnen Kindergärten und Schulen sowie die Qualität des gesamten Bildungssystems. Dies erfolgt auch in Zusammenarbeit mit staatlichen und internationalen Institutionen und Einrichtungen. 
  • Über die externe Evaluation der Kindergärten und Schulen jeder Art und Stufe hinaus führen die Evaluationsstellen mit geeigneten Verfahren und Mitteln ein Monitoring zur Wirksamkeit und Effizienz des Bildungsangebotes durch. 
  • Teil des Monitorings ist die regelmäßige Überprüfung der von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kompetenzen. Dazu nehmen die Schulen verpflichtend an staatlichen Lernstandserhebungen des INVALSI (Nationales Institut für die Evaluation des Bildungssystems), an internationalen Schulleistungsstudien sowie an Erhebungen zur Feststellung der Sprachkompetenzen teil. Letztere berücksichtigen insbesondere die sprachlichen und kulturellen Besonderheiten in der Provinz Bozen. 

Eine detailliertere Aufschlüsselung des Auftrages der Landesevaluationsstelle erfolgte mit Dekret des Landeshauptmanns Nr. 39/2012 „Durchführungsverordnung über die Evaluation des Bildungssystems des Landes“: 

  • Die Landesevaluationsstelle erarbeitet auf der Grundlage von allgemeinen und sprachgruppenübergreifend festgelegten Prinzipien, die zwischen den Direktorinnen und Direktoren der Bildungsdirektionen vereinbart werden, einen verbindlichen Qualitätsrahmen für die Kindergärten und Schulen sowie die Qualitätsstandards für die eigene Tätigkeit. Qualitätsrahmen und Qualitätsstandards werden von der Landesregierung genehmigt.
  • Sie untersucht und bewertet anhand gesammelter Daten und eigener Beobachtungen über Gespräche, Interviews und Besuche, inwieweit die einzelnen Kindergartensprengel und Schuldirektionen die in den Landesgesetzen, in den Rahmenrichtlinien des Landes und in den Bildungsprogrammen und Dreijahresplänen des Bildungsangebotes festgelegten Ziele erreicht haben. Dabei geht sie von der internen Evaluation aus. Über die Ergebnisse und Hinweise legt sie den einzelnen Kindergartensprengeln und Schuldirektionen einen zusammenfassenden Bericht vor, damit diese die nötigen Schlussfolgerungen daraus ziehen und geeignete Maßnahmen treffen. Dieser Bericht wird auch der zuständigen Bildungs- und Landesdirektion übermittelt. 
  • Die Landesevaluationsstelle sorgt für die systematische Sammlung und für die Analyse und Interpretation von Daten, die für die Einschätzung des Bildungssystems des Landes relevant sind. Sie untersucht und bewertet gezielt einzelne Aspekte und erstellt schriftliche Ergebnisberichte, welche den einzelnen Kindergartensprengeln und Schuldirektionen sowie den Bildungsdirektionen übermittelt werden.
  • Sie beteiligt sich an Evaluationsvorhaben auf nationaler und internationaler Ebene, unterstützt die Kindergartensprengel und Schuldirektionen bei deren Durchführung und analysiert die für Südtirol relevanten Ergebnisse. Sie veröffentlicht die Ergebnisse in zusammenfassender und anonymisierter Form und stellt den Kindergartensprengeln und Schuldirektionen die sie betreffenden Einzeldaten zur Verfügung, um ihnen und dem gesamten System nützliche Bewertungselemente für zukünftige Entscheidungen zu liefern.

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