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Für Familien

Der Kindergarten gilt in Südtirol gesetzlich verankert als die erste Bildungsstufe. Je nach Bildungssprache (Deutsch, Italienisch oder Ladinisch) ist jeder Kindergarten einer der drei Bildungsdirektionen zugeordnet. 

Zum Besuch des Kindergartens zugelassen sind alle Kinder im Alter von 2,8 bis 6 Jahren. Seit dem Kindergartenjahr 2025/26 gilt ein Kindergartenjahr als verpflichtend.
Für Familien ist der Eintritt des Kindes in den Kindergarten ein wichtiges Ereignis, das oft große Veränderungen mit sich bringt. Familien als primäre Verantwortungsträger für Ihre Kinder und Pädagogische Fachkräfte arbeiten zum Wohle des Kindes eng zusammen und bilden eine Bildungspartnerschaft. 
Die Entwicklungs- und Bildungsbiographie des Kindes steht im Mittelpunkt jeder pädagogischen Bildungsarbeit.

Die Bildungsarbeit im deutschen Kindergarten orientiert sich an den Rahmenrichtlinien für den Kindergarten in Südtirol.

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