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Aufnahme Lehrpersonen

Die Aufnahme des Lehrpersonals an Schulen staatlicher Art erfolgt über die Abteilung Bildungsverwaltung (über Stellenwahlen) oder direkt über die Schulen (über Direktberufungen). 

Die verfügbaren Stellen werden in einer Datenbank erfasst und rechtzeitig vor Beginn der Stellenwahlen als Stellenverzeichnis online sichtbar gemacht.
Lehrpersonen, welche ihre Stammrolle gekündigt haben, können um Wiederaufnahme in die Stammrolle ansuchen.

Die Aufnahme der Lehrpersonals der Berufs- und Fachschulen sowie der Musikschulen erfolgt über das Amt für Personalaufnahme. Die Stellenwahlen werden hingegen vom Amt für Kindergarten- und Schulpersonal abgewickelt. Das Stellenverzeichnis wird vom Amt für Schulverwaltung betreut.

Aufnahme der Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen

Aufnahme der Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen

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