Der deutschsprachige Kindergarten stellt sich vor
„Kinder wollen von sich aus lernen, ihr Lerneifer, ihr Wissensdurst und ihre Lernfähigkeit sind groß.“ (RRL S.14)
Der Kindergarten ist die erste Stufe im Bildungssystem und steht in primärer Gesetzgebungsverantwortung der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol.
Die beiden Landesgesetze Nr. 36/1976 - Rechtsordnung des Kindergartenwesens und Nr. 5/2008 - Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten bilden die gesetzliche Grundlage für das Kindergartensystem aller drei Sprachgruppen in Südtirol.
Der Kindergarten ist ein Ort, der Kinder von 3 – 6 Jahren in ihrer individuellen Entwicklung gezielt stärkt und unterstützt. In Zusammenarbeit mit den Familien und den Fachdiensten begleiten die Pädagogischen Fachkräfte die Lern- und Bildungsprozesse der Kinder ganzheitlich und professionell. In altersgemischten und altershomogenen Gruppen und Lerngemeinschaften erfährt jedes Kind vielgestaltig angelegte Anregungen.
Die Pädagogischen Fachkräfte sorgen durch aufmerksame systematische Beobachtung, sowie über eine attraktiv gestaltete Lernumgebung und die ausgewogene Berücksichtigung aller Bildungsfelder für die bestmögliche Entwicklungsbegleitung der Kinder. Das Freispiel erweist sich dabei als zentrales Lernfeld: es ermöglicht dem Kind bedürfnisgerechte Selbstorganisation, Partizipation und Selbstwirksamkeit und unterstützt es, sein Bild von der Welt zu verarbeiten und zu erweitern.
Die Offenheit für verschiedene Kulturen und Lebensentwürfe, sowie ein produktiver Umgang mit Vielfalt und Wandel liegen der Bildungsphilosophie des Kindergartens zugrunde und stärken das Kind im Erwerb von Lebenskompetenzen und im Aufbau eines positiven Selbstkonzeptes.

