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Befristete Aufnahme über Direktberufung für das Lehrpersonal der Musikschulen

31.05.2024, 22:00

Um das Interesse an einer Direktberufung zu bekunden, muss das ausgefüllte Antragsformular an die Landesdirektion übermittelt werden

Musiklehrer beim Gitarrenunterricht mit Schüler
Musiklehrer beim Gitarrenunterricht mit Schüler

Um das Interesse an einer Direktberufung zu bekunden, muss das ausgefüllte Antragsformular an die Landesdirektion übermittelt werden.

Unterrichtsaufträge, die anlässlich der Stellenwahl oder im Laufe des Schuljahres nicht auf der Grundlage der Rangordnung vergeben werden können, sind im Sinne der Regelung der befristeten Aufnahme von Musiklehrerinnen und Musiklehrern (Beschluss der Landesregierung Nr. 286 vom 11. März 2014) über Direktberufung von geeigneten Personen zu vergeben. In solchen Fällen kann notfalls auch von den ausbildungsbezogenen Voraussetzungen abgesehen werden.

Antragsformular

Um das Interesse an einer Direktberufung zu bekunden, muss das ausgefüllte Antragsformular an die Landesdirektion übermittelt werden:

Die Anträge werden am Sitz der Landesmusikschuldirektion verwaltet, sind für die Dauer eines Schuljahres gültig und allen Musikschuldirektionen zugänglich.

Ab dem 1. Juni eines jeden Jahres werden die Gesuche für das darauffolgende Schuljahr angenommen.

Sobald eine Direktberufung notwendig wird, bedient sich die betroffene Schulleitung dieser Datensammlung und kontaktiert zuallererst – sofern vorhanden – Bewerberinnen und Bewerber mit der für das Fach vorgeschriebenen Ausbildung.

Dokumente zum Herunterladen

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