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Bewertung an der Mittelschule

Lesen Sie hier die häufig gestellten Fragen zur Bewertung an der Mittelschule

In der Mittelschule erfolgt die Bewertung in Ziffernnoten auf der Grundlage einer Notenskala von vier bis zehn in ausgeschriebener Form; die Bewertung des fächerübergreifenden Lernbereichs Gesellschaftliche Bildung kann auch durch Angabe der erreichten Niveaustufen erfolgen, vorausgesetzt, aus dem Bewertungsbogen ist deren Zuordnung an eine Bewertung mit Ziffernnoten ersichtlich.

  • Datum: 19.05.2025

Ab dem Schuljahr 2025/26 erfolgt die Bewertung des Verhaltens ebenfalls in Ziffernnoten. Schüler und Schülerinnen, die im Verhalten eine Bewertung von unter sechs Zehnteln erhalten, werden nicht in die nächste Klasse versetzt bzw. nicht zur staatlichen Abschlussprüfung der Unterstufe zugelassen. Die Bewertung des Verhaltens bezieht sich auf das gesamte Schuljahr.

  • Datum: 19.05.2025

Gemäß Landesgesetz Nr. 12 vom 29. Juni 2000 zur Autonomie der Schulen legt das Lehrerkollegium im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen die Modalitäten und Kriterien der Schüler- und Schülerinnenbewertung fest. Dies gilt natürlich auch für die Bewertung des Verhaltens.

Folgende Kriterien sollten dabei beachtet werden:

  • Erfüllung der Schulpflicht – insbesondere regelmäßiger Schulbesuch und schulischer Einsatz;
  • Einhaltung der Schulordnung und der Regeln für das Zusammenleben in der Schule;
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen;
  • Respekt vor sich selbst, vor Mitschülerinnen und Mitschülern und Erwachsenen;
  • Schonung des Schulgebäudes und der Einrichtungsgegenstände und des Eigentums anderer;
  • Datum: 19.05.2025

Der Klassenrat legt in der Bewertungssitzung am Ende des Schuljahres für jene Schüler und Schülerinnen, die zur Abschlussprüfung zugelassen werden, eine Zulassungsnote fest. Dabei muss der Klassenrat die Lernentwicklung der Schüler und Schülerinnen während der drei Mittelschuljahre berücksichtigen. Die Zuteilung der Zulassungsnote erfolgt auf der Grundlage der Kriterien, die vom Lehrerkollegium festgelegt werden. Folglich ist es auch das Lehrerkollegium, das darüber entscheidet, in welcher Weise die Verhaltensnote in die Berechnung der Zulassungsnote einfließt.

  • Datum: 23.02.2025

Rechtliche Grundlagen für die Bewertung

Rechtliche Grundlagen für die Bewertung in der Unterstufe sind das Landesgesetz vom 16. Juli 2008, Nr. 5 (externer Link) und der Beschluss der Landesregierung vom 31. Oktober 2017, Nr. 1168 (externer Link).

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