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Barrierefrei lernen

Es ist die Aufgabe der inklusiven Schule, für alle Schülerinnen und Schüler Chancengleichheit zu garantieren und das gemeinsame Lernen zu ermöglichen (Rechtliche Grundlagen: Gesetz 104/1992, Gesetz 170/2010, Ministerialrichtlinien vom 27.12.2012, Ministerialrundschreiben vom März 2013).

Barrierefreiheit bedeutet zum einen, sichtbare Barrieren abzubauen und damit das Umfeld und den öffentlichen Raum für alle zugänglich zu machen. Zum anderen bedeutet es auch, über geeignete Informations- und Kommunikationstechnologien Zugang zu Information und Kommunikation zu garantieren.

Damit die erforderlichen Anpassungen in die Wege geleitet werden können, ist es wichtig, sich frühzeitig an den Kindergarten oder die Schule zu wenden. Die Direktionen nehmen Kontakt mit der zuständigen Behörde auf – je nach Bildungsstufe ist es Gemeinde oder Landesverwaltung.

Beratung für Bildungseinrichtungen

Die Beratungsangebote des Pädagogischen Beratungszentrums in jedem Bezirk (Psychopädagogische Beratung – Unterstützung für Kindergärten und Schulen) stehen allen Lehrpersonen, dem pädagogischen Personal des Kindergartens, den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für Integration und den Erziehungsverantwortlichen zur Verfügung.

Fachliche Unterstützung wird auch von externen Diensten angeboten:

Beratung für Bildungseinrichtungen

Im Landesplan für Fortbildung  sind jedes Jahr auch fachspezifische Fortbildungen angeführt.

Angebote zur Unterstützten Kommunikation

Um allen Kindern und Jugendlichen mit Behinderung die Teilhabe an der Gemeinschaft und am Unterricht zu ermöglichen, ist Kommunikation ein wichtiges Werkzeug. Fehlt die aktive Lautsprache, bietet die Unterstützte Kommunikation (UK) Strategien, Konzepte und Hilfsmittel und ermöglicht damit Verständigung auf individuelle Weise.

Das Referat Inklusion hat in den Jahren 2017 bis 2019 zwei aufeinander aufbauende Kursfolgen organisiert, um diesen Schwerpunkt an Kindergärten und Schulen zu verankern. Aktuelle Weiterbildungsangebote sind im Landesplan für Fortbildung angeführt. 

Die Österreichische Gebärdensprache kann an der Freien Universität Bozen erlernt werden. Die Bildungsdirektion finanziert jährlich sieben Studienplätze für interessiertes Schul- und Kindergartenpersonal. Die Ausschreibung erfolgt im September jeden Schuljahres.

Als Unterstützung für die Bildungsarbeit baut die Pädagogische Abteilung eine Material- und Linksammlung zum Thema Unterstützte Kommunikation auf. Sie steht allen interessierten Lehrpersonen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Integration und dem pädagogischen Personal des Kindergartens zur Verfügung.

Ergänzt wird das Angebot um einen Teams-Kanal, in welchem regelmäßig Materialien vorgestellt und aktuelle Nachrichten geteilt werden.
Wenn Sie einen Zugang zur Materialsammlung und zum  Teams-Kanal wünschen, melden Sie sich bitte mittels E-Mail bei Margot Pohl

Sie können eine Online-Beratung in Anspruch nehmen, wenn Sie eine individuelle Beratung zum Einsatz der Materialien und zu didaktischen Konzepten der Unterstützten Kommunikation benötigen. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit Margot Pohl auf.

Eine Einführung in die Unterstützte Kommunikation für Kinder und Jugendliche ist im Rahmen eines Workshops möglich. Raphael Donati, Experte in eigener Sache, gibt in altersgerechter Weise Einblick in verschiedene Kommunikationsformen und lässt die Klasse erfahren, wie Verständigung gelingen kann. Bei Interesse schreiben Sie an die Pädagogische Abteilung referat-inklusion@provinz.bz.it

Hilfsmittelverleih

Die Pädagogische Abteilung verleiht integrationsspezifische Hilfsmittel und einige didaktische Materialien an Kindergärten und Schulen. Sofern die Hilfsmittel verfügbar sind, ist die Ausleihe jederzeit möglich. Die Ausleihdauer ist auf ein Schuljahr beschränkt. Wenn genügend Mittel zur Verfügung stehen, können neue Hilfsmittel angekauft werden.

Verzeichnis der Hilfsmittel
Formular: Ausleihe Hilfsmittel

Plattform für Hilfsmittel der Gemeinden und der Landesverwaltung

In Absprache zwischen den Bildungsdirektionen der einzelnen Sprachgruppen und dem Gemeindenverband wurde eine Datenbank erstellt, die alle beweglichen, individuell angepassten und spezifischen Einrichtungsgegenstände für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung umfasst: Plattform für Hilfsmittel der Gemeinden. Damit wird der unbürokratische Austausch von nicht genutzten Hilfsmitteln zwischen verschiedenen Einrichtungen ermöglicht. Die Bedienungsanleitung führt durch den Prozess der Eingabe.

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