Berufseingangsphase
Übergang ins Berufsleben
Lehrpersonen sehen sich mit vielfältigen Aufgaben konfrontiert, die hohe Anforderungen an sie stellen. Neben den fachlichen Kompetenzen müssen sie über fundierte soziale Kompetenzen verfügen, Leitungs- und Beratungsaufgaben übernehmen, vermitteln, planen und organisieren. Als Teamplayer finden sie sich in ihrem Arbeitsumfeld mit einer Vielzahl an innerschulischen und außerschulischen Partner:innen konfrontiert, was eine wertschätzende und professionelle Art der Kommunikation notwendig macht. Der Berufseinstieg ist gerade deshalb für Lehrpersonen von prägender Bedeutung für einen gefestigten Start in ihre Karriere.
Gemäß den Empfehlungen des Europarates für junge Lehrpersonen, sieht das Bildungsgesetz eine einjährige Berufseingangsphase für Lehrpersonen vor, die das 1. Mal mit gültigem Studientitel und einem befristeten Arbeitsvertrag unterrichten. Diese Berufseingangsphase setzt sich aus vier Bausteinen zusammen, die berufsbegleitend absolviert werden. Die Kriterien für die Durchführung der Berufseingangsphase wurden mit Beschluss der Landesregierung Nr. 313 am 13.04.2021 festgelegt. Weitere Modalitäten wurden mit dem Rundschreiben der Landesschuldirektorin Nr. 34/2025 definiert.
Verbunden mit der Berufseingangsphase ist die Probezeit, in der das grundsätzliche Vorhandensein der Kompetenzen in den beruflichen Handlungsfeldern überprüft wird.
Die 4 Bausteine der Berufseingangsphase
Die Rückmeldungen aus den Fortbildungsangeboten für den Berufseinstieg der vergangenen Jahre machen deutlich, wie wichtig der Austausch unter Lehrpersonen in ähnlichen beruflichen Situationen ist.
Die Lehrpersonen treffen sich an drei Nachmittagen (insgesamt 9 Stunden) fachunabhängig im Bezirk und tauschen ihre Erfahrungen aus. Sie bilden eine professionelle Lerngemeinschaft, in der gute Praxisbeispiele aufgegriffen und herausfordernde Situationen im Beruf lösungsorientiert bearbeitet werden. Damit dies gelingt, werden sie von Expert:innen begleitet.
Die genauen Termine können im Faltblatt der Ausschreibung konsultiert werden.
Beim Eintritt in das Berufsleben werden junge Lehrpersonen im Unterricht mit Arbeiten konfrontiert, denen sie während ihrer Studienzeit größtenteils nur in der Theorie begegnet sind, die aber eine zentrale Rolle in der beruflichen Entwicklung einer Lehrperson spielen: Beobachten und Bewerten, differenzieren im Unterricht, sprachaufmerksam unterrichten, kooperieren und organisieren usw.
Die Lehrperson in der Berufseingangsphase besuchen Fortbildungen im Ausmaß von 28 Stunden. Dafür wählen sie Fortbildungen aus dem Angebot für Berufseinsteiger:innen der Pädagogischen Abteilung, aus dem Landesfortbildungsplan, aus den Bezirksfortbildungen und/oder Fortbildungen auf Schulebene.
Die Auswahl der Fortbildungen wird mit der Schulführungskraft besprochen und orientiert sich an den individuellen Entwicklungsbedarfen der Lehrperson. Die Reflexion der besuchten Fortbildungen ist ein wichtiges Element der Dokumentation der eigenen Entwicklung und wird im Gespräch zur Bewertung des Probejahres diskutiert.
Gegenseitige Unterrichtsbesuche tragen zur Weiterentwicklung der eigenen unterrichtsrelevanten Kompetenzen bei und geben Anlass zu intensiven und gewinnbringenden Gesprächen über die Unterrichtsqualität.
Diesen Baustein organisieren die Lehrpersonen eigenständig. In der Berufseingangsphase sind mindestens zwei kollegiale Hospitationseinheiten (2 Besuche und 2 Gegenbesuche) verpflichtend vorgesehen, für die ein Zeitaufwand von 10 Stunden anerkannt wird (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung). Die gegenseitigen Unterrichtsbesuche werden in der Mittel- und Oberschule im Regelfall mit einem/r Fachkollegen/in vereinbart, von diesem/dieser dokumentiert und den Dokumenten der beruflichen Entwicklung, samt Vor- und Nachbereitung, beigelegt.
Unterlagen, die für die Kollegialen Hospitationen hilfreich sein können, finden Sie im Baustein: Dokumentation der beruflichen Entwicklung.
Die Dokumentation der beruflichen Entwicklung dient der Sichtbarmachung der professionellen Entwicklung einer Lehrperson in Bezug zu den Handlungsfeldern und Kompetenzen.
Hierfür setzt sich die Lehrperson zu Beginn der Berufseingangsphase bewusst mit ihrer aktuellen Situation auseinander und formuliert darauf basierend mögliche Entwicklungsfelder, welche im Laufe des Jahres bearbeitet werden. Durch die Reflexion einer Probelektion, einer Unterrichtssituation oder einer Fortbildung soll die Entwicklung am Ende der Berufseingangsphase sichtbar gemacht werden. Sie ist sowohl Rechenschaftslegung als auch Grundlage für die Bewertung des Probejahres durch die Schulführungskraft.
Für die Arbeit an der Dokumentation der beruflichen Entwicklung wird ein Arbeitsaufwand von insgesamt 13 Stunden anerkannt.
Dokumente und Unterlagen
Hospitationspass / Scheda di Osservazione
Sammelerklärung der Fortbildungen
Spunti di riflessione per un bilancio delle competenze
Dokumentation der beruflichen Entwicklung
Selbstreflexion und Standortbestimmung zur Beurteilungspraxis
Standortbestimmung für die Dokumentation der beruflichen Entwicklung
Informationsveranstaltungen
In nicht verpflichtenden Online-Informationsveranstaltungen erfahren Lehrpersonen, wie die Berufseingangsphase abläuft.
Lehrpersonen der Grundschule
Donnerstag, 11. September 2025, 14:30 Uhr
und/oder
Freitag, 26. September 2025, 14:30 Uhr
Interessierte Lehrpersonen können direkt zur angegebenen Zeit über den Link einsteigen, eine Voranmeldung ist nicht vorgesehen.
Lehrpersonen der Mittel- und Oberschule
Donnerstag, 11. September 2025, 16:30 Uhr
und/oder
Freitag, 26. September 2025, 16:30 Uhr
Interessierte Lehrpersonen können direkt zur angegebenen Zeit über den Link einsteigen, eine Voranmeldung ist nicht vorgesehen.
Ausschreibung und Anmeldung
Seminarreihe 19.be
Berufseingangsphase der Grundschule 2025/2026
- Mitteilung vom 30.07.2025
Hinweis: Halten Sie sich bitte an die aktualisierten Termine im Informationsblatt darunter. - Informationsblatt
Seminarreihe 19.mo
Berufseingangsphase der Mittel- und Oberschule 2025/2026
- Mitteilung vom 30.07.2025
- Informationsblatt
Kontakt
Bei Fragen zur Berufseingangsphase wenden Sie sich bitte folgende Mitarbeiterinnen:
Inhaltliche und organisatorische Fragen:
- Angelika Barbieri von der Pädagogischen Abteilung│Grundschule
- Ulrike Königsrainer von der Pädagogischen Abteilung│Mittel- und Oberschule
Verwaltungstechnische Fragen (z. B. Pflicht, Aufschub, Dokumentation, Bildungsguthaben):
- Birgit Marini│Grundschule
- Rita Pristinger│Mittel- und Oberschule
Aufgaben der Schulführungskräfte, Tutorinnen und Tutoren
Zu Beginn des Schuljahres stellt die Schulführungskraft jeder Lehrperson in der Berufseingangsphase eine Tutorin oder einen Tutor zur Seite, die oder der sie bei ihren Aufgaben berät.“ Laut einer Empfehlung des Europarats brauchen Lehrpersonen in der Berufseingangsphase Unterstützung auf drei Ebenen:
- auf der beruflichen Ebene: (Planen, Durchführen und Evaluieren von Unterricht, dienstrechtliche und schulorganisatorische Fragen, die Dokumentation von Unterricht und Planung)
- auf der sozialen Ebene: (Austausch mit Personen in der gleichen beruflichen Lage, dem professionellen Dialog über berufliche Anliegen, die kollegiale Fallbesprechung und das kollegiale Coaching)
- auf der persönlichen Ebene: (Unterstützung vor Ort durch Tutorin oder Tutor, Reflexion der eigenen Erfahrungen, Erkennen und Verwirklichen von persönlichen Entwicklungszielen).
Besonders auf der dritten Ebene kommt den Schulen, an denen die jungen Lehrpersonen tätig sind, eine besondere Aufgabe zu. Die Begleitung im ungewohnten beruflichen Alltag, die professionelle Expertise und kollegiale Unterstützung sind vor Ort am wirksamsten. Ebenso sind es Schulführungskräfte, Tutorinnen und Tutoren, die die jungen Lehrpersonen in ihrem täglichen beruflichen Handeln am besten beobachten und ihre Entwicklung verfolgen und einschätzen können.
Während es die Aufgabe der Tutorinnen und Tutoren ist, die jungen Lehrpersonen zu unterstützen und zu begleiten, kommt der Schulführungskraft auch eine Bewertungsaufgabe zu (Bestehen der Probezeit, erfolgreicher Abschluss der Berufseingangsphase).
Häufig gestellte Fragen
Muss eine Lehrperson, die ein ganzes Schuljahr im Ausland unterrichtet hat, die Berufseingangsphase absolvieren?
Nein, sofern der Dienst im Ausland mit einem gültigen Studientitel geleistet wurde.
- Datum: 12.08.2025
Was gilt für Lehrpersonen, die die Induktionsphase in Österreich abgeschlossen haben?
Sie müssen die Berufseingangsphase vollständig absolvieren, da ab dem Schuljahr 2025/26 kein Bildungsguthaben mehr gewährt wird.
- Datum: 12.08.2025
Muss eine Lehrperson mit unbefristetem Vertrag im ersten Unterrichtsjahr die Berufseingangsphase absolvieren?
Nein, sie durchläuft stattdessen das Berufsbildungs- und Probejahr.
- Datum: 12.08.2025
Absolvieren Lehrpersonen, die über Direktberufung angestellt wurden, auch die Berufseingangsphase?
Ja, vorausgesetzt:
- Sie unterrichten mindestens 6 bzw. 7 Stunden (gilt für Klassenlehrpersonen) in der Wettbewerbsklasse ihres Studientitels.
- Der Arbeitsvertrag läuft mindestens vom 30. September bis zum 30. April.
- Datum: 12.08.2025
Muss eine Lehrperson mit gültigem Studientitel, die eine lehrbefähigende Ausbildung im Inland absolviert, die Berufseingangsphase absolvieren?
Ja, die Berufseingangsphase ist vollständig zu durchlaufen, da kein Bildungsguthaben mehr vorgesehen ist.
- Datum: 12.08.2025
Absolvieren Lehrpersonen, die Integration ohne Spezialisierung unterrichten, auch die Berufseingangsphase?
Ja, vorausgesetzt:
- Sie sind im Besitz eines gültigen Studientitels für irgendeine Wettbewerbsklasse.
- Zur Erfüllung der Fortbildungspflicht absolvieren sie die spezifischen Fortbildungen für den Integrationsunterricht im Umfang von 25 Stunden und ergänzen die fehlenden 3 Stunden.
- Datum: 12.08.2025
Kann die Berufseingangsphase absolviert werden, wenn der Arbeitsvertrag erst nach dem 30. September startet?
Nein, der Vertrag muss spätestens am 30. September beginnen und bis mindestens 30. April dauern
- Datum: 12.08.2024
Ist die Berufseingangsphase möglich bei einem Vertrag mit weniger als 7 von 22 bzw. 6 von 18 Wochenstunden?
Nein, die Mindeststundenzahl muss erfüllt sein.
- Datum: 12.08.2024
Können Lehrpersonen an gleichgestellten Schulen, Berufsschulen oder Musikschulen die Berufseingangsphase absolvieren?
Nein, da die Schulleitungen dieser Einrichtungen nicht zur Beurteilung der Probezeit berechtigt sind
- Datum: 12.08.2025
Kann eine Lehrperson, die sich in Elternzeit befindet, die berufsbegleitenden Maßnahmen der Berufseingangsphase (z.B. Fortbildungen) besuchen?
Nein, während der Elternzeit kann die Berufseingangsphase nicht absolviert werden.
- Datum: 12.08.2025
Was passiert, wenn der gültige Studientitel bis zum 30. September nicht vorliegt?
Alle Voraussetzungen müssen bis spätestens 30. September erfüllt sein, ansonsten muss die Berufseingangsphase im Folgejahr begonnen werden.
- Datum: 12.08.2025
Wer überprüft, ob sich eine Lehrperson in der Berufseingangsphase befindet?
Die Schulführungskraft und die Lehrperson selbst sind dafür verantwortlich, die Voraussetzungen für die Absolvierung der Berufseingangsphase zu prüfen.
- Datum: 12.08.2025
Was gilt bei zwei Arbeitsverträgen an unterschiedlichen Schulen?
Die Berufseingangsphase wird an jener Schule absolviert, an der die meisten Stunden geleistet werden. Diese Schule stellt auch den Tutor bzw. die Tutorin und der/die zuständige Direktor/in beurteilt die Probezeit. Bei gleicher Stundenanzahl sprechen sich die beiden Schulführungskräfte ab, welche Schule die Verwaltung übernimmt.
- Datum: 12.08.2025
Muss die Berufseingangsphase absolviert werden, wenn die Lehrperson in einer Wettbewerbsklasse ohne gültigen Studientitel unterrichtet?
Nein, die Berufseingangsphase wird aufgeschoben, bis der gültige Studientitel vorliegt. Bei Fächerkombinationen genügt der Unterricht von mindestens 6 bzw. 7 Stunden in der eigenen Wettbewerbsklasse.
- Datum: 12.08.2025
Wofür gibt es ein Bildungsguthaben?
Ab dem Schuljahr 2025/26 gibt es grundsätzlich kein Bildungsguthaben mehr. Ausnahme: Lehrpersonen, die den Lehrbefähigungskurs für Klassenlehrpersonen an deutschsprachigen Grundschulen abgeschlossen haben. Sie sind von den berufsbegleitenden Maßnahmen (Fortbildungen, Praxisreflexionen) befreit, befinden sich aber in der Probezeit.
- Datum: 12.08.2025
Gibt es Regelungen zur Anwesenheit bei Fortbildungen?
Ja. Die 28 Fortbildungsstunden müssen im Portfolio dokumentiert werden. Ausgefallene Stunden sind verpflichtend durch andere Angebote zu ersetzen.
- Datum: 12.08.2025
Was passiert bei Abwesenheit bei Praxisreflexionsnachmittagen?
Die Teilnahme ist verpflichtend. Abwesenheiten sind nur in begründeten Fällen (z. B. Krankheit) zulässig. Schulische Verpflichtungen gelten nicht als Ausnahmegrund.
- Datum: 12.08.2025
Können Fortbildungen im Sommer angerechnet werden?
Nein, da die Berufseingangsphase offiziell am 1. September beginnt.
- Datum: 12.08.2025
Muss jemand die Berufseingangsphase absolvieren, wenn er/sie den gültigen Titel besitzt, die formale Gleichstellung aber noch ausständig ist?
Ja
- Datum: 12.08.2025
Befindet sich eine Lehrperson weiterhin in der Berufseingangsphase, wenn ihr Dienst kurzzeitig unterbrochen ist?
Grundsätzlich gilt, dass Lehrpersonen, die mindestens 180 Diensttage an derselben Schuldirektion leisten, verpflichtet sind, die Berufseingangsphase zu absolvieren. Eine kurze Unterbrechung des Dienstverhältnisses führt nicht dazu, dass die Berufseingangsphase aufgeschoben oder unterbrochen wird.
- Datum: 12.08.2025