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Verlängerte Öffnungszeit


Das Angebot einer außerordentlichen verlängerten Öffnungszeit kann ab einer Anzahl von 8 Kindern und nicht flächendeckend in allen Kindergärten aktiviert werden.

Um das kostenpflichtige Angebot der verlängerten Öffnungszeit (4-5 Euro pro Nachmittag) in Anspruch nehmen zu können, müssen laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1 vom 05.01.2026 und laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1049 vom 05.12.2025 folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Berufstätigkeit der Erziehungsverantwortlichen: Die Berufstätigkeit der Erziehungsverantwortlichen muss sich über die reguläre Besuchszeit des Kindergartens hinaus erstrecken.
  • Familiäre, soziale, erzieherische oder persönliche Gründe.


Die Erhebung des Bedarfs erfolgt im Rahmen der Online-Einschreibung innerhalb des Einschreibezeitraumes vom 8. bis 16. Jänner mittels PDF-Formular, das von den Familien ausgefüllt an den jeweiligen Kindergartensprengel zu senden ist:

Liste aller Kindergärten mit verlängerter Öffnungszeit samt Formular


Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Kindergartensprengel (nicht an den einzelnen Kindergarten).  


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