Deutsche Rechtschreibung: Neues Amtliches Regelwerk und Wörterverzeichnis
Verbindlich für Verwaltung und Schule
In seiner letzten Amtsperiode hat der Rat für deutsche Rechtschreibung, dem auch die Autonome Provinz Bozen als Mitglied angehört, eine Überarbeitung des Amtlichen Regelwerkes und des Amtlichen Wörterverzeichnisses vorgenommen.
Nachdem alle zuständigen staatlichen Stellen den Vorschlägen des Rates zugestimmt haben – die Südtiroler Landesregierung in ihrer Sitzung vom 27.02.2024 – sind Amtliches Regelwerk und Amtliches Wörterverzeichnis seit dem 01.07.2024 verbindlich für Verwaltung und Schule.
Für alle Nutzerinnen und Nutzer, vor allem aber auch für die Vermittlung in der Schule ist von großer Bedeutung, dass Änderungen sehr behutsam vorgenommen wurden, dass sie nur kleine Bereiche des Regelwerks betreffen und vor allem darauf abzielen, sich verändernden Sprachgebrauch auch in den Regelungen abzubilden. Insofern ist absolut nicht mit großen Schwierigkeiten in der Umsetzung zu rechnen.
Mehr in der Mitteilung der Pädagogischen Abteilung
gv