Lehrlingsausbildung im Tiefbau-Land stimmt neuer Bildungsordnung zu
Die Lehrzeit für den Lehrberuf Tiefbauer/Tiefbauerin wurde von drei auf vier Jahre verlängert. Die Landesregierung hat kürzlich der dafür notwendigen Änderung der Bildungsordnung zugestimmt.
Der Tiefbau umfasst eine Vielzahl von Bauarbeiten, darunter Straßenbau, Erdbau, Brückenbau, Kanalbau und Abbrucharbeiten. Tiefbauerinnen und Tiefbauer vermessen Bauteile, richten Baustellen ein und heben Baugruben aus. Sie errichten Böschungen und Stützbauwerke und stellen Fundamente, Wände und Mauern durch den Bau von Schalungen für Beton- und Stahlbetonbauteile her. Außerdem verlegen sie Kabel und Rohrleitungen für Strom, Trinkwasser und Fernwärme. Im Oktober 2018 wurde die Lehrzeit von drei auf vier Jahre verlängert, was eine Anpassung der Bildungsordnung erforderte. Die Bildungsordnung wurde von der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberverbände und mit Fachlehrpersonen des Berufsbildungszentrums Schlanders im Einvernehmen mit der Landesdirektion italienischsprachige Berufsbildung augearbeitet und die Landesregierung hat kürzlich dieser Bildungsordnung zugestimmt.
Quelle: manufakt, Fachzeitschrift für die Südtiroler Wirtschaft, 07/08/2024