Beiträge für berufliche Weiterbildung
Finanzielle Unterstützung
Die Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung der Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung vergibt Beiträge für berufliche Weiterbildung an:
- beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- in der Provinz Bozen ansässige Personen mit Arbeitslosenstatus,
- in der Provinz Bozen ansässige Personen, die ihre Erwerbstätigkeit für mindestens sechs Monate unterbrochen haben und wieder ins Berufsleben einsteigen möchten,
- Körperschaften ohne Gewinnabsicht für betriebsinterne Weiterbildungsmaßnahmen,
- Weiterbildungsanbieter, die Kurse mit fach- und berufsbezogenen Inhalten durchführen.
Die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für Unternehmen erfolgt über die Abteilung Wirtschaft.
Das ist neu:
Mit dem Beschluss der Landesregierung Nr. 705 vom 04. September 2026 wurden die neuen Richtlinien für Beiträge an beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitssuchende genehmigt.
Für den Erhalt des neuen Antragsformulars und bei Fragen zu den neuen Kriterien und Abrechnungsmodalitäten wenden Sie sich direkt an die Koordinationsstelle Berufliche Weiterbildung (weiterbildung.berufsbildung@provinz.bz.it).