Fragen und Antworten
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Lehrabschlussprüfung: Ein bestandener Prüfungsteil ist zwei Jahre gültig. Wie oft kann ein Prüfungskandidat oder eine Prüfungskandidatin einen nicht bestandenen Prüfungsteil wiederholen?
Ein Prüfungskandidat oder eine Prüfungskandidatin kann den betreffenden Prüfungsteil innerhalb des vorgesehenen Zweijahreszeitraums auch mehrfach wiederholen, bis er oder sie ihn bestanden hat.
Können Fortbildungen im Sommer angerechnet werden?
Nein, da die Berufseingangsphase offiziell am 1. September beginnt.
Kann eine Lehrperson, die sich in Elternzeit befindet, die berufsbegleitenden Maßnahmen der Berufseingangsphase (z.B. Fortbildungen) besuchen?
Nein, während der Elternzeit kann die Berufseingangsphase nicht absolviert werden.
Können Lehrpersonen an gleichgestellten Schulen, Berufsschulen oder Musikschulen die Berufseingangsphase absolvieren?
Nein, da die Schulleitungen dieser Einrichtungen nicht zur Beurteilung der Probezeit berechtigt sind
Muss eine Lehrperson mit unbefristetem Vertrag im ersten Unterrichtsjahr die Berufseingangsphase absolvieren?
Nein, sie durchläuft stattdessen das Berufsbildungs- und Probejahr.
Was gilt für Lehrpersonen, die die Induktionsphase in Österreich abgeschlossen haben?
Sie müssen die Berufseingangsphase vollständig absolvieren, da ab dem Schuljahr 2025/26 kein Bildungsguthaben mehr gewährt wird.
Muss eine Lehrperson, die ein ganzes Schuljahr im Ausland unterrichtet hat, die Berufseingangsphase absolvieren?
Nein, sofern der Dienst im Ausland mit einem gültigen Studientitel geleistet wurde.
Was passiert, wenn der gültige Studientitel bis zum 30. September nicht vorliegt?
Alle Voraussetzungen müssen bis spätestens 30. September erfüllt sein, ansonsten muss die Berufseingangsphase im Folgejahr begonnen werden.
Gibt es Regelungen zur Anwesenheit bei Fortbildungen?
Ja. Die 28 Fortbildungsstunden müssen im Portfolio dokumentiert werden. Ausgefallene Stunden sind verpflichtend durch andere Angebote zu ersetzen.