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Berufsbildung
Lehrabschlussprüfung: Ein bestandener Prüfungsteil ist zwei Jahre gültig. Wie oft kann ein Prüfungskandidat oder eine Prüfungskandidatin einen nicht bestandenen Prüfungsteil wiederholen?
Ein Prüfungskandidat oder eine Prüfungskandidatin kann den betreffenden Prüfungsteil innerhalb des vorgesehenen Zweijahreszeitraums auch mehrfach wiederholen, bis er oder sie ihn bestanden hat.
- Quelle: Dekret des Landeshauptmanns vom 10. Mai 2024, Nr. 10, „Verordnung über die Lehrabschlussprüfung“, Art. 11 Abs. 5
- Nummer: 3
- Datum: 07.06.2026
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