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Berufsbildung

Lehrbeginn: Darf ein Lehrvertrag vor dem 15. Lebensjahr abgeschlossen werden?

Ja, jedoch darf der Arbeitsbeginn erst mit Erreichen des 15. Lebensjahres erfolgen.

  • Quelle: Landesgesetz vom 4. Juli 2012, Nr.12, in geltender Fassung, Art. 5 Ordnung der Lehrlingsausbildung
  • Nummer: 1
  • Datum: 16.05.2024

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